3G – neue Verordnung am Arbeitsort

29. Okt. 2021

3G – neue Verordnung am Arbeitsort

was verändert sich ab 1.11?

Ich habe vor wenigen Minuten eine Nachricht an alle Mailempfänger des Unternehmens gesandt, das ich in Auszügen auch mit diesem Kanal verbreiten möchte.

Guten Morgen miteinander,

wie jeder wohl aus der Presse schon mitbekommen hat, gibt es neue Vorschriften für den Arbeitsplatz, die ab 2.11. wirksam und ab 15.11. nochmalig verschärft werden.
Die Maßnahmenverordnung ist im Anhang und für jeden einsichtig.

Was ist zu beachten?
Ab 1.11. gilt, dass jeder, der eine Baustelle, den Bauhof oder das Büro (Arbeitsort) betritt oder dort verweilt, einen 3G-Nachweis haben muß.
Bis zum 14.11. gibt es eine Ausnahme – wer den GANZEN TAG eine FFP2-Maske trägt, unabhängig, ob Frischluft oder geschlossener Raum, braucht bis zu dem Datum keinen 3G-Nachweis zu führen.
Ab 15.11. gilt die 3G Regel ausnahmslos.

Was ist 3G?

• Nachweis über eine gültige Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 (Gültigkeit variiert je nach Impfung zwischen 270 und 360 Tagen)
• Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion
• Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist
• Nachweis über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
• Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf einer befugten Stelle, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
• Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (gilt nicht in Wien

Der Nachweis ist von der Person jederzeit bereitzuhalten.

WICHTIG!
Verfügt der Arbeitnehmer über keinen 3G-Nachweis, ist die Erbringung der Arbeitsleistung unzulässig und muss vom Arbeitgeber unterbunden werden. Im anderen Falle ist das Strafmaß für den Arbeitgeber bis zu 3.600€ je Vorfall.
Es besteht in diesem Falle kein Entgeltfortzahlungstatbestand, das heißt, es gibt in dieser Zeit keinen Anspruch auf Entgelt.

In einfachen Worten:
Variante 1 – 3G
Variante 2 – zuhause bleiben ohne Entgelt

Kontrolle und Dokumentation
Zuständig für Überprüfungen ist die BH oder in der Stadt das Magistrat.
Die Kontrollobliegenheit und Dokumentation wurde an den Arbeitgeber oder/und von diesem beauftragtes Führungspersonal (Teamleitung, Bauleitung, Poliere) abgegeben.

Ich darf aus den Mailzitaten wieder in die Blog-Prosa überwechseln.
Die Kontrollen und die Doku wurde an uns delegiert, gut so, aber…..
In den stichprobenartigen Kontrollen dürfen nur der Name, das Geburtsdatum, die Gültigkeit bzw. Gültigkeitsdauer des Nachweises und/oder ein Bar- o. QR-Code abgefragt werden.
Passt. Im nächsten Satz der Verordnung steht aber:

Es besteht keine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers über die Art des 3G-Nachweises (ob geimpft, genesen oder getestet)

Wie sollen wir dann kontrollieren? Kann mir das wer sagen?
Wir versuchen es auf diese Weise,
Variante 1 – den Aussagen des Arbeitnehmers zu glauben und die Aussage unterfertigen zu lassen
Variante 2 – per App mit QR-Code (aber auch hier wird die Art der 3G preisgegeben…..)

Eines ist auf jeden Fall Fakt – wenn ein Nachweis bei einer Kontrolle nicht erbracht werden kann, geht der Mitarbeiter nach Hause ohne weitere Vergütung, bis er den Nachweis bringen kann.

Das Strafmaß ist für Arbeitnehmer 500€, wenn der Nachweis nicht vorzeigbar ist.
Das Strafmaß ist für den Arbeitgeber 3.600€, wenn er die Verpflichtungen zur Kontrolle und Dokumentation nicht erfüllt.

—————

Mit dem Blogartikel vom 16.7. habe ich meinen Standpunkt ja schon geoutet, auch wenn es wahrscheinlich einigen nicht geschmeckt hat.
Ich stelle überrascht fest, dass ein hoher Anteil wirklich intelligenter Menschen in meinem Umkreis ungeimpft bleibt, aber trotzdem 3G diszipliniert wahrnimmt.
Das muss ich ernst nehmen und auch respektieren.
Was ich einfach nicht brauche, ist Stammtischgeschwätz und Faktenlosigkeit.

Reiner Widerstand gegen die Vorschrift von oben gilt für mich da nicht als Argument. In einer Gemeinschaft ist Solidarität notwendig, um ein halbwegs geordnetes Zusammenleben zu garantieren. Wenn es dann Sozialleistungen vom Staat gibt, sind alle schnell zur Stelle, da gibt´s dann kein Jammern.
Gesundheitlich begründete Bedenken zählen sehr wohl, aber auch hier bitte ich um Beachtung der Wahrscheinlichkeiten. Wie viele Menschen in näheren Bekanntenkreis Long-Covid-Symptome haben, ist nicht zu negieren. Langzeitbeeinträchtigungen durch die Impfung kenne ich noch keine einzige.
Aber Impfungen sind seit jeher ein kritisches Thema, ob Zecken, Masern, Polio, die jetzige Diskussion konnte man immer führen. Aber wenn dann die Urlaubsdestination Südamerika lautet, wird kommentarlos die ganze Palette von Malaria- bis Gelbfiebervorsorgen empfangen. Logisch?

Anmerken sollte ich vielleicht, dass ich mich nicht als manipulierbaren, unmündigen Bürger sehe, der die Segnungen des Staates ohne große Überlegung annimmt. Ganz im Gegenteil!
Diese Berufung, dieses Unternehmen ist auf viel Vertrauen aufgebaut, aber sicher nicht dem Staat gegenüber, sondern gegenüber seinen Mitarbeitern.

Und gesamtheitlich habe ich auf meine Familie, Freunde und die Menschen im Unternehmen zu achten.
Mit meiner Impfung habe ich dafür aus meiner individuellen Sicht einen wichtigen Beitrag geleistet.

Trotzdem – verliert nicht den Respekt für den Standpunkt beider Seiten (geimpft, ungeimpft)!
Wenn ich manch Ungeimpften mit diesem Beitrag zum Umdenken bringe, dann freut es mich.

Ich wünsche ein gutes Immunsystem!