staatstragende Liebhaberei..

10. Mrz. 2017

staatstragende Liebhaberei..

und Gedanken des Steuerzahlers

Nach einem aus anderen Gründen geführten Gespräch mit unserem Steuerberater hat er mir schmunzelnd eröffnet, dass die nächste Steuerprüfung ins Haus steht.
Als profitabler, dynamischer Betrieb, der sehr viel Steuern bezahlt, bin ich es schon gewohnt, dass das noch immer nicht genug ist. Permanent wird angeklopft, um die gelbe Ebster-Zitrone noch ein bisschen mehr auszupressen.

In diesem Fall geht es um ein Vermietungsprojekt in Rußbach, wo nach 2 Jahren (!) Betrieb überprüft werden soll, ob das überhaupt der Fall ist und die Vorsteuer nicht widerrechtlich einbehalten wurde. Weiter geht es natürlich um die Kontrolle, ob wir positiv wirtschaften, da man ja sonst das Delikt der Liebhaberei feststellen müsste.
So weit, so gut. Wir haben nichts zu verbergen und freuen uns, die Entwicklung des Projektes darzustellen.

Es ist auch sehr beruhigend, dass der Staat auf uns schaut, dass wir positiv wirtschaften und keinen finanziellen Blödsinn machen.
Wir tragen ja auch keinerlei Risiko, das kleine Krediterl zum Zurückzahlen ist ja kein Beinbruch, die Vermietung geht ja in Österreich auch von alleine, das Personal steht Schlange, ein Eldorado. Oder?

Meine Frage, die in meiner bescheidenen Art dem Prüfer stellen werde, ist –
Darf ich den Bund auf den Verdacht der Liebhaberei überprüfen – meines Wissens hatten die doch die letzten 30 Jahre kein einziges positives Jahr, vielleicht täusche ich mich aber 🙂

Wir sind gespannt auf die Antwort, ich werde sie zur gegebenen Zeit auf dieser Plattform geben.